28. Februar 2019 / Allgemein

Stadtverwaltung sagt Rücktrittsrecht der Eltern zu

Anpassung der Elternbeiträge

Anpassung der Elternbeiträge für die Bis-Mittag-Betreuung an den Telgter Grundschulen:

Zu der geplanten Anhebung der Elternbeiträge für die Bis-Mittag-Betreuung an den Telgter Grundschulen („Schule von acht bis eins“) und dem laufenden Anmeldeverfahren erklärt die Stadtverwaltung Telgte: Zusammen mit den Trägern der Betreuungsangebote, der Caritas im Kreisdekanat Warendorf und der Mutter- und Kindhilfe e.V. hält die Stadtverwaltung eine Anpassung der Elternbeiträge für notwendig, weil die Finanzierung nicht mehr auskömmlich gestaltet werden kann. Eine einkommensbezogene Staffelung der Beiträge – wie schon bisher bei den Betreuungsangeboten der Offenen Ganztagsschulen an den vier Grundschulen – ist dabei aus Sicht der Verwaltung ein wichtiges Element.
 
„Die Information der Eltern über das Verfahren zur Anpassung der Beiträge in diesem Jahr ist aber denkbar schlecht gelaufen“, stellt Bürgermeister Wolfgang Pieper unumwunden fest. „Ich entschuldige mich dafür bei den Erziehungsberechtigten, die ja tatsächlich ohne Vorwarnung und ohne ausreichende Hintergrundinformationen von der geplanten Anpassung erfahren haben.“ Aus verschiedenen Gründen sei eine Beschlussfassung in den zuständigen Ratsgremien zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich gewesen. „Das ist natürlich sehr unglücklich. Die Entscheidung über eine Neufestsetzung der Elternbeiträge liegt natürlich schlussendlich beim Rat, der nach Vorberatung im Schulausschuss (14.03.2019) und im Hauptausschuss (19.03.2019) darüber am 4. April befinden wird.“ Dazu werde die Verwaltung die Sachlage in einer umfassenden Sitzungsvorlage darstellen, und in der Sitzung des zuständigen Schul- und Kulturausschusses würden die Träger der Betreuungsangebote für Fragen zur Verfügung stehen.
 
Die Träger benötigen nach Auskunft der Verwaltung einen gewissen Vorlauf für die Betreuungsangebote im neuen Schuljahr, deshalb sei der frühe verbindliche Anmeldetermin wie in den Vorjahren vereinbart worden. „Die Anmeldung bis zum 1. März bleibt notwendig, um letztlich anhand der Einkommensstaffelung das Beitragsaufkommen überhaupt kalkulieren zu können“, so der Bürgermeister. „Wir möchten aber auf die kritischen Fragen der Eltern reagieren und sichern allen Erziehungsberechtigten ein Rücktrittsrecht von der Anmeldung bis zu den Osterferien zu. Bis zu diesem Zeitpunkt kennen dann alle Eltern die Konditionen und die Höhe der Beiträge für die Bis-Mittag-Betreuung und können ihre Entscheidung auf dieser Basis treffen.“ Die Anmeldungen für den offenen Ganztag (Offene Ganztagsschule) bleiben hingegen verbindlich.

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