3. März 2020 / Allgemein

Schuldenfreiheit in Sicht:

Kreis Warendorf kann vorzeitig weitere Kredite tilgen

Schuldenfreiheit in Sicht:

Kreis Warendorf kann vorzeitig weitere Kredite tilgen

Vorzeitig will der Kreis Warendorf seine Schulden in diesem Jahr um weitere 4,8 Mio. Euro reduzieren. „Wir wollen einen Auftrag des Kreistages schnell umsetzen. So kommen wir dem Ziel der Schuldenfreiheit ein gewaltiges Stück näher. Statt wie geplant 2030 wird das deutlich früher gelingen. Durch unsere nachhaltige Entschuldungspolitik entlasten wir zukünftige Generationen“, erklärten Landrat Dr. Olaf Gericke und Kreiskämmerer Dr. Stefan Funke.

Die Verbindlichkeiten für Kredite aus Investitionen belliefen sich zum 31.12.2019 auf etwa 12,7 Mio. €. Der Haushaltsplan 2020 sah für dieses Jahr ursprünglich einen Schuldenabbau von „nur“ etwa 2,4 Mio. € vor. Mit dem jetzigen Vorstoß des Landrats und des Kämmerers soll der Schuldenstand im Vergleich zu 2019 um mehr als die Hälfte auf dann nur noch rund 6 Mio. € (zum 31.12.2020) reduziert werden. So können zukünftig durch den zusätzlichen Schuldenabbau auch langfristig Zinsaufwendungen eingespart werden. Auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die erfreulicherweise selber Schulden abgebaut haben, profitieren von dem geplanten Schritt des Kreises.

Hintergrund: Aufgrund der guten Liquiditätslage des Kreises und der Tatsache, dass für Guthaben „Strafzinsen“ (sog. Verwahrentgelte) fällig werden, hat die Verwaltung das Thema bereits vor gut einem Jahr aufgegriffen. CDU, FDP und FWG im Kreistag haben im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen Anträge zu erhöhter Schuldentilgung gestellt. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich sämtliche Banken um die Mitteilung der Konditionen zur vorzeitigen Tilgungsmöglichkeit von laufenden Investitionskrediten gebeten.

Das Ergebnis: Zwölf Darlehen werden vorzeitig in voller Höhe getilgt. Es verbleiben dem Kreis lediglich vier Kredite, die in den folgenden Jahren getilgt werden. Der eingesparte Zinsaufwand gleicht die Vorfälligkeitsentschädigungen für eine vorzeitige Tilgung nahezu aus. Die Sondertilgungen sind v.a. deshalb wirtschaftlich, weil für überschüssige Liquidität auf absehbare Zeit Verwahrentgelte („Strafzinsen“) zu entrichten sind.

Das Entschuldungspaket legt die Verwaltung dem Finanzausschuss am Freitag (6. März) zur Entscheidung vor.

Auf dem Weg zum schuldenfreien Kreis Warendorf: Landrat Dr. Olaf Gericke (l.) und Kreiskämmerer Dr. Stefan Funke haben ein Entschuldungspaket geschnürt. - (Foto: Kreis Warendorf).

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