NIEMAND DER HILFT, WENN ICH KRANK BIN?
DOCH - WIR!
Als gesetzlich Versicherte(r) haben Sie Anspruch auf von Ihrem Arzt verordnete Haushaltshilfe bei ...
- Ambulanter Krankheit
- Krankenhausaufenthalt
(auch als Begleitperson Ihres Kindes) - Schwangerschaft oder Geburt
- Reha
Wenn in ihrem Haushalt …
- Kinder unter zwölf Jahren bzw. 14 Jahren leben und ihr Ehe-/Lebenspartner aufgrund Berufstätigkeit den Haushalt nicht weiterführen kann
- Ehe-/Lebenspartner pflegebedürftig ist
- Sie alleinstehend sind
u.v.m.
WENN SIE AUF UNSERE UNTERSTÜTZUNG ANGEWIESEN SIND ...
… steht unser geschultes und erfahrenes Fachpersonal Ihnen und Ihrer Familie zur Seite
Familienpflege bedeutet mehr, als mit den Kindern zu spielen. In der Notlage braucht eine Familie helfende Hände, stützende Arme und eine Schulter zum Anlehnen.
Wir sind der größte und erfahrenste Anbieter für Familienpflege-Leistungen im Kreis Warendorf. Für all unsere Leistungen setzen wir ausschließlich qualifi zierte Fachkräfte ein. Das sind Wirtschafterinnen, Hauswirtschafterinnen sowie Familienpfl egerinnen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
All unsere Mitarbeiterinnen besuchen regelmäßig Weiterbildungen und spezielle Schulungen, die sie auf die schwierigen Situationen in der Familienpflege vorbereiten. Das gibt ihnen das Wissen und die Ruhe, auch psychische Belastungen der Familienmitglieder in ihrer Notlage aufzufangen.
Auf unsere Homepage erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit.

















