4. Dezember 2018 / Allgemein

Ablesung der Energieverbräuche

Ermittlung der Zählerstände für Gas, Wasser und Strom in Warendorf

Ablesung der Energieverbräuche

In den kommenden Tagen erfolgt in Vorbereitung auf die Jahresabrechnung die Ermittlung der Zählerstände für Gas, Wasser und Strom in Warendorf.

Die Stadtwerke Warendorf und ihre Energietochter WEV Warendorfer Energieversorgung versenden hierzu Selbstablesekarten und bitten darum, die Zählerstände entsprechend einzutragen und portofrei bis zum 21.12.2018zurückzusenden.
 
Unter www.stadtwerke-warendorf.de/ablesunggibt es zudem die Möglichkeit den Zählerstand online zu Erfassen. Für das Einloggen in das Portal benötigen Kunden die auf der Ablesekarte aufgedruckte Ablesenummer, sowie die Nummer unter dem Strichcode.
 
Auf eine Ablesung durch Ablesepersonal wird auch in diesem Jahr gänzlich verzichtet. Die Ablesekarten werden in einem automatisierten Verfahren verarbeitet. Daher ist eine Zählerstandmitteilung per Fax, per Mail oder telefonisch leider nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass die Ablesekarten maschinell gelesen werden und sonstige auf der Ablesekarte notierte Mitteilungen nicht erfasst werden können.
 
Zur Abrechnung der Netznutzung mit dem jeweiligen Lieferanten muss die WEV als Warendorfer Strom- und Gasnetzbetreiber auch die Zählerstände erfassen, wenn Kunden nicht von der WEV beliefert werden. Auch diesen Kunden wird in den kommenden Tagen eine Ablesekarte zugestellt.
 
Die Zählerstände müssen vom Kunden bis spätestens 21.12.2018 eingesendet werden. Die Stadtwerke Warendorf und ihre Energietochter WEV Warendorfer Energieversorgung bitten um Verständnis dafür, dass der Verbrauch leider geschätzt werden muss, falls der Zählerstand nicht rechtzeitig mitgeteilt wird. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird den Kunden dann Mitte Januar 2019 zugesandt.
 
Zudem erhalten die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen Mitte Dezember ebenfalls Selbstablesekarten mit Bitte um Ablesung der Zählerstände zum 31.12.2018. Anhand dieser Daten ermittelt die WEV die Einspeisevergütung für das Jahr 2018. Aus technischen Gründen erhalten Kunden mit einem 2-Richtungszähler zwei separate Ableseaufforderungen für Einspeisung und Bezug.

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