Angekündigte Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch unkonkret
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz angekündigt. Eine Ressortabstimmung auf Bundesebene und Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag und Zustimmung des Bundesrates ist bisher jedoch noch nicht erfolgt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass beantragte Einbürgerungen daher nach den aktuell gültigen Vorschriften bearbeitet werden.
„Details des Gesetzesentwurfes sind der Kreisverwaltung bisher noch nicht bekannt, so dass die Mitarbeiterinnen der Einbürgerungsstelle keine Auskünfte zu möglicherweise zukünftig geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen geben können“, erklärt Amtsleiter Ralf Holtstiege.













