15. März 2024 / Allgemein

Jahreshauptversammlung mit Besucherrekord

Warendorfer Immobilienbesitzer treffen sich zum jährlichen Austausch

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Jahreshauptversammlung mit Besucherrekord

Etwa 140 Interessierte konnte Oliver Kock, Vorsitzender von Haus und Grund Warendorf e.V. bei der aktuellen Jahreshauptversammlung begrüßen. Damit wurde eine neue Höchstmarke erreicht. Offensichtlich war das Referatsthema vom Vorstand richtig gewählt worden.

Gewohnt interessant und teilweise amüsant stellte Kock zunächst aktuelle Urteile im Wohnungsrecht vor. Danach folgte ein ausführlicher Geschäfts- und Jahresrechnungsbericht durch Bernhard Herbermann, Geschäftsführer des Vereines. Hierbei wurde deutlich, dass der Verein nicht nur finanziell gesund ist, sondern auch inzwischen über 1.300 Mitglieder hat. Damit ist Haus & Grund Warendorf der zweitgrößte Verein in der Kreisstadt.

Nachdem Rolf Möllmann als Rechnungsprüfer der Geschäftsführung eine überaus geordnete Kassenführung bescheinigt hatte, wurde der Geschäfts- und Jahresrechnungsbericht einstimmig durch die Versammlung bestätigt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Auch die Wahlen erfolgten reibungslos: als neuer Kassenprüfer wurde Christoph Schulze Zumloh gewählt; Werner Schweck wurde nach 32 Jahren und Klaus Oortmann nach 12 Jahren Vorstandsarbeit durch die Versammlung für weitere vier Jahre im Amt bestätigt.

Klaus Oortmann war es dann auch, der als Geschäftsführer der Wohnungsbaugenossenschaft Warendorf e.G. einen interessanten Vortrag über die Aufteilung der CO2-Bepreisung für Gasverbrauch auf Vermieter und Mieter hielt. 

Aufmerksam verfolgten die Gäste zunächst Grundinformationen über die Entwicklung des CO2-Ausstosses in der Welt. Hierbei wurde unter anderem deutlich, dass Deutschland beim pro-Kopf-CO2-Ausstoß mit 9,2 Tonnen im Mittelfeld kurz vor China (8 Tonnen) liegt. Spitzenreiter ist Saudi-Arabien mit 18,6 Tonnen, gefolgt von Australien mit 16,8 und die USA mit 16,1 Tonnen. Interessante Übersichten folgten auch zum CO2-Ausstoß beim Bau eines Gebäudes.

Die Aufteilung des CO2-Kosten-Aufschlages beim Gasverbrauch auf Vermieter und Mieter erfolgt nach den Ausführungen von Klaus Oortmann in 10 Stufen, wobei der Energieverbrauch in Relation zur Wohnfläche gesetzt wird. Anhand des Wohnungsbestandes der Wohnungsbaugenossenschaft konnte er deutlich machen, dass der Vermieteranteil oftmals im Bereich 10 bzw. 20 % liegt und damit derzeit noch vertretbar ist. Es sei aber zu bedenken, dass der CO2-Aufschlag in den nächsten Jahren weiter steige.

Abschließend wies Oortmann darauf hin, dass mit der aktuellen Novelle des Telekommunikationsgesetzes Kabelfernsehgebühren ab dem 01.07.2024 nicht mehr durch Vermieter umgelegt werden können. Hier müsse der Mieter gegebenenfalls einen Einzelvertrag mit dem Kommunikationsanbieter schließen.

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