7. Februar 2022 / Allgemein

Jobcenter Kreis Warendorf hilft bei Nachzahlungen

Kostenanstieg bei den Heizkosten

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Jobcenter Kreis Warendorf hilft bei Nachzahlungen

Kostenanstieg bei den Heizkosten 

Draußen ist es grau, es regnet und die Temperaturen sind niedrig. Welch angenehmes Gefühl, wenn man dann aus der Kälte heraus in sein warmes Zuhause zurückkommt. Aber die Preise für Strom, Gas und Öl sind zuletzt rasant angestiegen. Daher ist diese Rückkehr ins Warme bei vielen gleichzeitig mit Sorgen verbunden.

„Ich kann verstehen, dass zur Zeit viele Menschen – und insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II - befürchten, dass sie durch die Kostenexplosion bei den Energiekosten zukünftig weniger Geld für Lebensmittel und die sonstigen Dinge des täglichen Lebens zur Verfügung haben“, so Sozialdezernentin Brigitte Klausmeier. Dazu teilt Jobcenterleiter Dr. Ansgar Seidel mit: „Die Kosten für das Heizen der Wohnung werden für SGB II-Empfänger gesondert und in tatsächlicher Höhe übernommen, solange sie angemessen sind. Werden also die Abschlagszahlungen erhöht oder kommt es zu einem Nachzahlungsbetrag in der Heizkostenabrechnung, werden diese Beträge erstmal grundsätzlich in voller Höhe als Bedarf anerkannt.“

Nur bei wiederholt besonders hohen Heizkostennachforderungen und nachgewiesenem unwirtschaftlichem Heizverhalten könne im Einzelfall vom Jobcenter eine Aufforderung zur Kostensenkung erfolgen. Eine Sperrung der Gasversorgung sei aber in der Regel nicht zu befürchten.

Bei den gestiegenen Stromkosten kann das Jobcenter jedoch nur bedingt Hilfe leisten, weil die Höhe ausschließlich vom Bund bestimmt wird. Mark Petzold, der beim Jobcenter Experte für Leistungen rund um die Unterkunftskosten ist, erklärt: „Die Stromkosten werden vom Jobcenter nicht separat übernommen. Der Regelsatz, der den Leistungsempfängern monatlich gewährt wird, enthält bereits eine Pauschale für Strom. Das heißt, dass eventuelle Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung von den Leistungsempfängern aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen sind.“

Jährlich wird vom Bund aber unter Einbeziehung von Experten und Wohlfahrtsverbänden eine Anpassung der Regelsatzhöhe geprüft. Die letzte Anpassung fiel jedoch nur gering aus. „Das Jobcenter hat aktuell keine Möglichkeit, zusätzliche Belastungen der Leistungsempfänger durch die höheren Strompreise auszugleichen“, so Dr. Seidel weiter.

Jedoch hat der Kreis Warendorf vorsorglich Maßnahmen eingeleitet, um Stromsperren zu verhindern und steht im Austausch mit lokalen und überregionalen Energieversorgern. In Einzelfällen kann das Jobcenter den Leistungsempfängern bei Stromschulden helfen und durch die Gewährung von Darlehen und Direktzahlungen Stromsperren abwenden. Um solche Probleme im Vorfeld zu vermeiden, arbeitet das Jobcenter auch mit dem gemeinnütziger Verein Horizonte e.V. zusammen und bietet Arbeitslosengeld II-Beziehern einen kostenlosen und unverbindlichen Stromspar-Check an. Dadurch kann ein Haushalt bis zu 100 Euro Strom- und Heizungskosten sparen und das eingesparte Geld dann anders nutzen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Seite des Jobcenter Kreis Warendorf: www.jobcenter-warendorf.de (Kreis Warendorf)

Die Kosten für das Heizen der Wohnung werden für SGB II-Empfänger gesondert und in tatsächlicher Höhe übernommen, solange sie angemessen sind. Das teilt das Jobcenter Kreis Warendorf mit.

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