16. November 2022 / Aus aller Welt

Bahn gibt nach tödlichem Unfall in Garmisch Verkehr frei

Fünf Menschen starben bei dem Unfall, Dutzende wurden damals verletzt. Nun soll die auch für den Wintertourismus wichtige Bahnstrecke von Garmisch nach München wieder befahren werden.

Mehr als fünf Monate nach dem Zugunglück mit fünf Toten in Garmisch-Partenkirchen nimmt die Deutsche Bahn wieder den regulären Verkehr auf der Strecke nach München auf.

Knapp ein halbes Jahr nach dem schweren Bahnunglück mit fünf Toten in Garmisch-Partenkirchen ist die Strecke wieder für den Zugverkehr frei. Seit Mittwochmorgen fahren Regionalbahnen zwischen Garmisch und München.

Laut Deutscher Bahn (DB) wird es die kommenden Wochen bis zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember allerdings noch teilweise Fahrzeitverlängerungen und einzelne Zugausfälle geben. Die Strecke von Murnau nach Garmisch-Partenkirchen war nach dem Unglück umfassend saniert worden. Die Verbindung ist insbesondere auch wegen der bevorstehenden Wintersaison für die Tourismusregion von großer Bedeutung.

Am 3. Juni war ein Regionalzug nach München entgleist. Dabei starben vier Frauen und ein 13-Jähriger, Dutzende Menschen wurden verletzt, einige davon schwer. Nachdem die Ermittler die Strecke wieder freigegeben hatten, startete die Bahn im Sommer mit den Arbeiten an Strecken im Werdenfelser Land und im Oberland.

Allein auf der Hauptstrecke zwischen Murnau und Garmisch wurden auf einer Länge von insgesamt mehr als elf Kilometern Schienen, Schotter und Schwellen erneuert. Auch auf anderen Linien werden und wurden Langsamfahrstellen beseitigt und Gleise erneuert, indem Schienen und Schwellen gewechselt werden.

Die Modernisierung soll bis ins nächste Jahr weitergehen. Insgesamt fließen in die Erneuerung der Bahnstrecken in der Region rund 80 Millionen Euro. Die Bahn begann als Konsequenz des Unglücks zudem damit, bundesweit rund 200.000 Betonschwellen zu überprüfen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund des Bahnunglücks weiter gegen vier Bahnmitarbeiter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.


Bildnachweis: © Angelika Warmuth/dpa
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