7. August 2021 / Allgemein

Ab heute wird es wieder strenger!

Kreis Warendorf in Inzidenzstufe 1

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Kreis Warendorf in Inzidenzstufe 1

Neue Regelungen gelten ab Samstag

Die Inzidenz im Kreis Warendorf steigt seit einigen Tagen stetig an. Seit dem 29. Juli liegt sie konstant über dem Wert von 10,0, so dass im Kreis ab Samstag (7. August) die Inzidenzstufe 1 gilt. Damit müssen die Bürgerinnen und Bürger wieder neue Regelungen beachten.

Die Änderungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen:
Es gelten wieder Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Generell ist wieder ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zudem sind in der Öffentlichkeit nur noch Treffen von Personen aus maximal fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung erlaubt, wobei immunisierte Personen aus weiteren Hausständen nicht mitzählen. Mit negativem Schnelltest dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen, auch hierbei zählen immunisierte Personen nicht mit.

Maskenpflicht:
In folgenden Fällen sind Masken auch wieder im Freien zu tragen: in Warteschlagen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern; bei Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen außer am festen Sitz- oder Stehplatz sowie an Orten, an denen die zuständige Behörde dies angeordnet hat. Hierbei reichen jedoch Alltagsmasken aus.

Kontaktnachverfolgung:
Eine einfache Kontaktnachverfolgung (schriftlich oder elektronisch) ist künftig wieder in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Bibliotheken, bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen, beim Betrieb von Zoos und nicht frei zugänglichen botanischen Gärten und Parks, bei Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sicherzustellen.

Können die Mindestabstände zwischen Sitzplätzen nicht eingehalten werden, hat die besondere Kontaktnachverfolgung (Kontaktdaten und zusätzlich ein Sitzplan mit jeder anwesenden Person) nun wieder zu erfolgen beim Schulunterricht, bei Kulturveranstaltungen und bei Veranstaltungen und Versammlungen.

Sport:
Kontaktsport drinnen und draußen ist nur mit bis zu 100 Personen und nur mit einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining in geschlossenen Räumen darf nur mit bis zu 15 Personen stattfinden, wenn die Räume gut durchgelüftet sind oder die Luft gefiltert wird. Hierbei muss wahlweise ein negativer Schnelltest vorliegen oder der Mindestabstand eingehalten werden.
Bei Sportveranstaltungen in Innenräumen sind höchstens 1.000 Zuschauer zugelassen, wenn sie einen negativen Schnelltest nachweisen und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Handwerk und Dienstleistungsgewerbe:
Kann der Mindestabstand zu den Kunden nicht dauerhaft eingehalten werden, muss die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.

Veranstaltungen und Versammlungen:
Partys und vergleichbare Feiern dürfen nur mit maximal 100 Personen im Freien und 50 Personen in Innenräumen sowie nur mit Negativtestnachweis und sichergestellter Rückverfolgbarkeit stattfinden. Bei privaten Veranstaltungen sind nur bis zu 250 Personen im Freien und 100 Personen im Innenbereich erlaubt, wenn sie einen negativen Schnelltest vorlegen können und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien entfällt die Negativtestpflicht.
Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind in Innenräumen nur bis 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit zulässig. Im Freien sind auch mehr als 1.000 Personen ohne Negativtestnachweis, dafür aber mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit erlaubt.

Gastronomie:
Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein, auch in Kantinen und Mensen. Das Personal, das Kundenkontakt hat, muss mindestens eine medizinische Maske tragen und mindestens zweimal die Woche einen Negativtestnachweis erbringen.

Tourismus:
Gäste von Hotels, Pensionen und Jugendherbergen müssen einmalig einen negativen Schnelltest vorlegen. Auch touristische Busreisen sind nur mit Negativtestnachweis erlaubt.

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