8. Dezember 2023 / Allgemein

Ermittlung der Zählerstände für Gas, Wasser, Strom und Wärme in Warendorf

Ablesung der Energieverbräuche für das Jahr 2023

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Ablesung der Energieverbräuche

In den kommenden Tagen erfolgt in Vorbereitung auf die Jahresabrechnung die Ermittlung der Zählerstände für Gas, Wasser, Strom und Wärme in Warendorf. 

Die Stadtwerke Warendorf und ihre Energietochter WEV Warendorfer Energieversorgung versenden hierzu Selbstablesekarten und bitten darum, die Zählerstände entsprechend einzutragen und portofrei bis zum 18.12.2023 per Post zurückzusenden. Dafür können Kunden die Ablesekarten einfach in den Post-Briefkasten oder in der nächsten Postfiliale abgeben. Kunden werden gebeten, ihre Ablesekarten nicht persönlich im CityShop oder am Hellegraben abzugeben.

Unter www.stadtwerke-warendorf.de/ablesung gibt es zudem die Möglichkeit, den Zählerstand online einfach und schnell zu erfassen. Für das Einloggen in das Portal benötigen Kunden den in dem Anschreiben aufgedruckten Anmeldenamen, sowie das Passwort.

Auf eine Ablesung durch Ablesepersonal wird auch in diesem Jahr gänzlich verzichtet. Die Ablesekarten werden in einem automatisierten Verfahren verarbeitet. Daher ist eine Zählerstandmitteilung per Fax, per E-Mail oder telefonisch leider nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass die Ablesekarten maschinell gelesen werden und sonstige auf der Ablesekarte notierte Mitteilungen nicht erfasst werden können.

Zur Abrechnung der Netznutzung mit dem jeweiligen Lieferanten muss die WEV als Warendorfer Strom- und Gasnetzbetreiber auch die Zählerstände erfassen, wenn Kunden nicht von der WEV beliefert werden. Auch diesen Kunden wird in den kommenden Tagen eine Ablesekarte zugestellt.

Die Zählerstände müssen vom Kunden bis spätestens 18.12.2023 eingesendet werden. Die Stadtwerke Warendorf und ihre Energietochter WEV Warendorfer Energieversorgung bitten um Verständnis dafür, dass der Verbrauch leider geschätzt werden muss, falls der Zählerstand nicht rechtzeitig mitgeteilt wird. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird den Kunden dann Mitte Januar 2024 zugesandt.

Zudem erhalten die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen Mitte Dezember ebenfalls Selbstablesekarten mit Bitte um Ablesung der Zählerstände bis spätestens zum 03.01.2024. Anhand dieser Daten ermittelt die WEV die Einspeisevergütung für das Jahr 2023. Aus technischen Gründen erhalten Kunden mit einem 2-Richtungszähler zwei separate Ableseaufforderungen für Einspeisung und Bezug.

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