28. Dezember 2017 / Bürgermeister Informationen

Jahreswechsel ohne Böller und Raketen in der Warendorfer Innenstadt

Altstadt Böllerfrei

Jahreswechsel ohne Böller und Raketen in der Warendorfer Innenstadt

Jahreswechsel ohne Böller und Raketen in der Warendorfer Innenstadt 

Es gibt keine Änderungen beim bestehenden Verbot  über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt. Hierzu informiert auch zum Jahreswechsel 2017/2018 das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf.

An den gesetzlichen Grundlagen hat sich nichts geändert. Auch in diesem Jahr weist das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung auf die bestehende Gesetzeslage hin. Das Verbot nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) besteht weiterhin. Demnach  ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern weiterhin nicht gestattet.

Das besondere Augenmerk richtet sich insbesondere auf die Warendorfer Altstadt mit dem historischen Stadtkern und dem restaurierten Marktplatz. Eingeschlossen sind hierbei ebenfalls die vielen angrenzenden Fachwerkhäuser in den nahen Straßen und Gassen. Der Schutz der mehrere hundert Jahre alten Bausubstanz steht hierbei im Vordergrund. Unabhängig davon gilt das Verbot zusätzlich in unmittelbarer Nähe zu besonders schützenswerten Gebäude wie Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen.

Rechtzeitig zum Jahreswechsel werden an den Eingängen zur Innenstadt und in der Fußgängerzone wieder große Schilder mit den entsprechenden Hinweisen angebracht. Auch das bekannte Karree mit den gut sichtbaren Bannern wird wieder in der Mitte des Marktplatzes aufgestellt.

 „Die Stadt Warendorf möchte, dass ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Gäste den Jahreswechsel unbeschwert genießen und erleben können. Die fast ausschließlich positive Resonanz aus den letzten Jahren lässt uns daher an dieser Verfahrensweise festhalten“, so Holger Niemeyer, Sachgebietsleiter Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf. „Mit unseren Maßnahmen möchten wir zeitnah für dieses wichtige Thema sensibilisieren. Gleichzeitig ist es auch hiesige Pflicht dem bestehenden gesetzlichen Verbot Nachdruck zu verleihen.“ Sollten sich Personen nicht an das Verbot halten, so bedeutet dies eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.

Meistgelesene Artikel

Rasender Autofahrer auf B 64 gestoppt
Allgemein

Extrem hohe Geschwindigkeitsüberschreitung führt zu drastischen Konsequenzen

weiterlesen...
Der neue Präsident der Bürgerschützen... … ist ein alter Bekannter
Allgemein

Frank Deitert heißt der neue Präsident der Sassenberger Bürgerschützen.

weiterlesen...
Warendorfer Weinfest jetzt am ersten Juli-Wochenende
Allgemein

Neuer Termin für "Schlemmen am See" steht fest

weiterlesen...

Neueste Artikel

Erneut Busunglück auf Autobahn: Mehr als 20 Verletzte in NRW
Aus aller Welt

Erst auf der A9, nun auf der A44: Zum zweiten Mal binnen weniger Tage kommt ein Reisebus von einer Autobahn ab und stürzt auf die Seite. Diesmal verunglückt eine Gruppe von Berufsschülern aus Warburg.

weiterlesen...
Erdbeben erschüttert Westgriechenland
Aus aller Welt

In Griechenland hat abermals die Erde gebebt. Gab es Opfer oder Schäden?

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie