Nach dem Schuss auf einen Anwalt will der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. August sein Urteil im Fall um den Verleger-Erben und Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk sprechen. Der Senat müsse den Sachverhalt gründlich besprechen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Karlsruhe. Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte Falk im Juli 2020 wegen Anstiftung zu dem Schuss zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein. Der heute 52-jährige Falk hat den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Weil der Anwalt eine Millionenklage wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen plante, soll dieser Kriminelle aus dem Hamburger Rotlichtmilieu mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt haben. Das Opfer war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss ins Bein schwer verletzt worden. Falks Verteidiger führte am BGH aus, dass die verurteilte Tat eine andere sei als eine ursprünglich angeklagte Anstiftung zum Mord. Das werde schon daran deutlich, dass dieser Auftrag gemäß Anklage Monate früher erfolgt sein soll als jener zur Körperverletzung. Außerdem seien die beiden wichtigsten Zeugen - die mutmaßlich die eigentliche Tat ausführten - nicht gehört worden, weil sie im Ausland waren. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sah hingegen keine Gründe, das Urteil aufzuheben. Er argumentierte unter anderem, auch die Anstiftung zu dem Schuss sei Teil der Anklage gewesen.
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BGH will im August zu Verleger-Erbe Falk urteilen
Zehn Jahre nach einem Schuss auf einen Anwalt musste sich Alexander Falk vor Gericht verantworten. Vor fast genau zwei Jahren endete der Prozess - nun befasst sich der BGH mit dem Fall.
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