18. März 2020 / Allgemein

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Warendorf

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Aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Warendorf

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Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 17.03.2020 erlässt die Stadt Warendorf eine Allgemeinverfügung. Die umzusetzenden Maßnahmen des Ministeriums schränken das öffentliche Leben weiter ein, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Damit die Maßnahmen dieses Ziel erreichen, ist es wichtig, dass jeder Einzelne sie befolgt. Es handelt sich nicht um Empfehlungen, sondern um Anweisungen.

Ein kurzes, aber nicht abschließendes Update zu den verschärften Maßnahmen:

Restaurants und Gaststätten

Restaurants und Gaststätten, die als Speisewirtschaft gelten, müssen folgende Vorschriften beachten:

  • eine Registrierung aller Gäste und Besucher (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer),
  • die Besucherzahl ist auf höchstens 50% der Besucherplätze zu reduzieren,
  • die Einrichtung muss gewährleisten, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird,
  • Öffnungszeiten werden beschränkt von 6 bis 15 Uhr.

Öffnungszeiten am Wochenende

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr zu öffnen, nicht aber an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.  

Schließungen 

Auch alle Bolz- und Spielplätze werden geschlossen. Ein Betreten ist jedem und zu jeder Zeit untersagt. Zudem ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Alle Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben. 

Verhinderung persönlicher Kontakte

Die Stadt Warendorf weist darauf hin, dass die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Maßnahmen und Verschärfungen erforderlich sein werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und Infektionsketten zu unterbrechen. Umso wichtiger ist es, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Kontakte im privaten und beruflichen Bereich absolut auf das Notwendigste reduziert. Vermeiden Sie persönliche Kontakte und fordern Sie auch Ihre Mitmenschen dazu auf! 

Neue Verordnungen der Stadt

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