13. Mai 2021 / Allgemein

Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Achtung bei Reisen in die Niederlande

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Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Die heute von der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Aussicht gestellten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen – die unter anderem den Einzelhandel, die Außengastronomie oder die Kontaktbeschränkungen betreffen – gelten unserer Auffassung für den Kreis Warendorf ab kommenden Montag (17. Mai). Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz im Kreis weiterhin stabil unter 100 bleibt.

Hintergrund: Wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 liegt, tritt die Bundes-Notbremse am übernächsten Tag nach dem fünften Werktag außer Kraft. Das wäre unserer Berechnung zufolge der kommende Montag.

Am Freitag werden wir uns mit einer ausführlichen Pressemitteilung zu den dann geltenden Regelungen äußern.

Achtung bei Reisen in die Niederlande

Wer über das Himmelfahrts-Wochenende in die Niederlande reisen möchte, muss beachten, dass seit heute eine neue Quarantäne-Regelung auf Grundlage der Corona-Eireiseverordnung des Bundes bei Rückkehr aus dem Nachbarland gilt.

Wer aus den Niederlanden nach Deutschland einreist, muss sich grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne begeben und kann sich frühestens nach fünf Tagen „frei testen“. Das sollten Urlauber unbedingt beachten.

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