12. Dezember 2017 / Bürgermeister Informationen

Bebauungsplan Auslegung Gebiet „Groneweg/Weidbrake“

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Auslegung Gebiet „Groneweg/Weidbrake“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 3.04/1. Änderung für das Gebiet „Groneweg/Weidbrake“ startet

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3.04/1. Änderung angenommen und die Durchführung der öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch  beschlossen.

Die Zielsetzung der Änderung besteht darin, die bestehenden Gebäude baurechtlich abzusichern, die verträgliche Nachverdichtung eines bestehenden Wohnquartiers zu fördern und zu einer besseren Ausnutzung vorhandener Infrastruktur beizutragen, wodurch Eingriffe in den nicht bebauten Außenbereich tendenziell verringert werden.

In diesem Zusammenhang findet am 19.12.2017 um 18.00 Uhr im Freckenhorster Bürgerhaus, Gänsestraße 1/1A, 48231 Warendorf ein Informationsabend zu den Inhalten und Zielen des Bebauungsplanes statt. Interessierte Anwohner sind herzlich eingeladen.

Des Weiteren werden die Planunterlagen in der Zeit vom 18.12.2017. bis 31.01.2018 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können Auskünfte erbeten sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet unter

www.o-sp.de/warendorf/start.php → “Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen

werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.

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