9. Oktober 2017 / Bürgermeister Informationen

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.44

Baugebiet „Nördlich Kardinal-von-Galen-Straße“

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.44

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.44 für das Gebiet „Nördlich Kardinal-von-Galen-Straße“ startet

 

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 die Beschlüsse gefasst, zur Schaffung von Wohnbauland im Warendorfer Südwesten den Bebauungsplan Nr. 2.44 für das Gebiet „Nördlich Kardinal-von-Galen-Straße“ mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan einer entsprechenden 17. Änderung zu unterziehen.

 

Nach einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Fachbehörden im Juni/Juli 2016 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß §§ 3  Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im April/Mai 2017. Die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses am 28.09.2017 beraten und entschieden.

 

Aufgrund der hierbei vorgenommenen Planänderungen fasste der Ausschuss den Beschluss, eine erneute – eingeschränkte – öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Danach sollen Stellungnahmen nur zu den Festsetzungen vorgetragen werden, die gegenüber dem Entwurf der vorherigen Offenlage geändert oder ergänzt wurden.

 

Im Falle des Bebauungsplanes Nr. 2.44 handelt es sich im Einzelnen um

 

die Aktualisierung der ökologischen Eingriffs-/Ausgleichsbilanz einschließlich des Verzichts auf das Gebot zur Anpflanzung von Bäumen auf privaten Flächen sowie die Aufnahme der Lagezeichnung des externen Ausgleichs in die Plankarte,
die Reduzierung von Flächen für die soziale Wohnraumförderung,
die ergänzende Festsetzung einer 2 m breiten Zone zur Freihaltung von Garagen und Carports im Eingangsbereich des östlichen Wohngebietes sowie die Erläuterung der Garagen- bzw. Carport-Anordnung bei Eckgrundstücken in der Planbegründung,
die ausnahmsweise Zulässigkeit eines hochstämmigen Einzelbaums in sonst freizuhaltenden Sichtfeldern im Einmündungsbereich von Straßen,
die Aufnahme der Hinweise zu den Erfordernissen bei Baumaßnahmen im Umfeld der Hochspannungsfreileitung im Westen,
die zusätzliche Ergänzung der Planbegründung hinsichtlich der Gewässerfunktion des Seitengrabens an der Kardinal-von-Galen-Straße, der notwendigen Verlegung der 10kV-Versorgungsleitung in die Straße sowie der Sicherstellung der Löschwasserversorgung sowie
die Erhöhung der Zahl der maximal zulässigen Wohnungen je Wohngebäude von sechs auf acht im Bereich des förderfähigen Wohnungsbaus.

Im Falle der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um die Darstellung der geplanten Trasse der unterflur verlaufenden 10 kV-Elektroversorgungsleitung am Südrand des Neubaugebietes.           

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Warendorf darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 16.10. bis 03.11.2017 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können Auskünfte erbeten sowie Anregungen und Bedenken zu den aufgeführten Planänderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Die Bauleitplanentwürfe können auch im Internet unter www.o-sp.de/warendorf/start.php     → “Bebauungspläne im Verfahren“ bzw. → „Flächennutzungsplan“ eingesehen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.

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