30. Juni 2020 / Allgemein

Sendker: “Heute ist ein guter Tag für Unternehmen und Familien.“

Bundestag beschließt Corona- Steuerhilfegesetz

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Sendker: “Heute ist ein guter Tag für Unternehmen und Familien.“

Bundestag beschließt Corona- Steuerhilfegesetz

Berlin/Kreis Warendorf. Der Deutsche Bundestag hat heute in einer Sondersitzung das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona- Steuerhilfegesetz) beraten und verabschiedet.

„Mit diesem Paket werden wir geradewegs aus der Krise steuern, denn wir entlasten, ermuntern und erneuern“. Mit diesen Worten begrüßt der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) die beschlossenen Maßnahmen als wahre „Vitaminspritze für unser Land“. Gerade für Unternehmen und Familien bedeute es wesentliche Entlastungen: „Wir senken Steuern, unterstützen Familien, deckeln Sozialabgaben und bremsen Stromkosten. Mit all dem wird die Liquidität gestärkt und das setzt wichtige Impulse für unsere Wirtschaft. Genau das braucht das Land jetzt!“.

Die Kritik, man verwende das Prinzip „Gießkanne“ weist Sendker strikt zurück: „Wir wollen, dass Bürger und Betriebe in schwerer Zeit „flüssig“ sind. Andere nennen das Gießkanne, für uns ist es der Weg aus der Krise. Wir brauchen Menschen mit Kaufkraft, dann springt auch die Konjunktur wieder an!“

Um Familien zu unterstützen wird unter anderem das Kindergeld um einen Einmalbetrag von 300 Euro („Kinderbonus 2020“) erhöht. Der Anspruch existiert für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2020 für mindestens einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
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Pressemitteilung

Reinhold Sendker Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon 030 227 – 75423 Fax 030 227 – 76423

E-Mail: Reinhold.Sendker@bundestag.de

„Statt einer Verteilung auf 150 Euro für September und 150 Euro für Oktober haben wir darauf gedrungen, dass bereits im September 200 Euro ausgezahlt werden und im Oktober 100 Euro. Damit haben Familien zum Schuljahresbeginn einen kleinen Spielraum“, erläutert Sendker die Maßnahme.

Auch die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen zur besseren Steuerabschreibung und Entlastung der Kommunen begünstige Investitionen.

So werden Unternehmen durch die Erleichterung bei der Verlustberücksichtigung in die Lage versetzt werden, ihre in 2019 erzielten Gewinne steuerlich mit Verlusten aus 2020 und 2021 direkt zu verrechnen. Konkret wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert, sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

Die Finanzkraft der Kommunen wird in einem ersten Schritt gestärkt, indem die Mindereinnahmen aus dem Kinderbonus und der Umsatzsteuersatz-Senkung vollständig von Bund und Ländern kompensiert werden. Gleichzeitig wird die Gewerbesteuer bis 400 % bei der Einkommensteuer neutralisiert. „Weitere Schritte wie die komplette Kompensation der ausgefallenen Gewerbesteuer folgen“, so Sendker abschließend.

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