24. Januar 2024 / Allgemein

„Weil wir´s können“

Stadt Warendorf informiert über geplante Windkraftanlagen in Milte

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„Weil wir´s können“

Stadt Warendorf informiert über geplante Windkraftanlagen in Milte

140 namentlich angemeldete Milter Bürger waren zugelassen, als die Stadtverwaltung Warendorf im Milter Schützenhaus zu einer Informationsveranstaltung geladen hatte. Ein Sicherheitsdienst am Eingang kontrollierte die Anmeldungen, bevor um kurz nach 18.00 Uhr Bürgermeister Peter Horstmann die Veranstaltung eröffnete. Es sei der Stadt ein Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und so transparent wie möglich über die geplanten Bauvorhaben ins Bild zu setzen. Währenddessen ist das Bauvorhaben „Milter Mark“ im Norden des Dorfes schon über ein Jahr Gesprächsthema in der Bevölkerung, die geplanten Windkraftanlagen am Beverstrang schlagen schon seit Mitte vergangenen Jahres hohe Wellen bei den Anrainern. Die Landschaft werde sich verändern, so der Bürgermeister. Man müsse sich vielen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Was er meinte, war die Energiewende.
Warendorfs Klimaschutzmanager Paul Hartmann führte durch den Abend. Er skizzierte zunächst einmal die Bauvorhaben im Allgemeinen. Geplant seien WKA mit einer Nennleistung von 5-7 Megawatt. Die Nabenhöhe läge bei 130 bis 165 Metern. Bis zum höchsten Punkt, der Spitze der bis zu 80 Meter langen Rotorblätter, seien die Anlagen bis zu 270 Meter hoch. Natürlich sei es nicht einfach, solche Anlagen in die Landschaft zu bauen: Man müsse einen ganzen Katalog von Anforderungen und Vorbehalten abarbeiten, etliche Gutachten erstellen, prüfen, ob die Abstände zu Naturschutzgebieten und zur Wohnbebauung eingehalten würden. Allerdings unterscheide man hier geschlossene Siedlungsräume und einzelne Häuser. Erstere seien durch hohe Abstandsauflagen geschützt, Letztere müssten sich mit einem Abstand zufriedengeben, der der zweifachen Höhe der jeweiligen WKA entspricht. Überhaupt war die Rechtslage ein interessantes Thema: Ursprünglich habe es im alten Regionalentwicklungsplan sogenannte „Windenergie-Konzentrationszonen“ gegeben, also Gebiete, in denen Windenergieanlagen vorgesehen waren. In allen anderen Flächen sei der Bau solcher Anlagen eben nicht möglich gewesen. Die Stadt Warendorf hat allerdings mit Beschluss des Rates im vergangenen Jahr diese Konzentrationszonen aufgehoben. Hintergrund: Derzeit wird gerade ein neuer Regionalentwicklungsplan erstellt, der vermutlich Ende des Jahres 2024 rechtskräftig werden soll. Bis dahin und ohne die definierten Konzentrationszonen könne man jetzt theoretisch überall Windkraftanlagen hinbauen. Und weil diese Anlagen baurechtlich als „privilegiert“ gelten, braucht es lediglich einen Bauantrag und keine Änderung des Bebauungsplans. Das erklärt, warum allein fünf sogenannte „Projektierer“ mit Nachdruck und einiger Eile versuchen, noch in diesem Jahr ihre Projekte auf den Weg zu bringen. Bei der Infoveranstaltung im Milter Schützenhaus stellten sie sich und ihre Bauvorhaben vor. Alle, bis auf die „Milter Mark GmbH“. Sie war der Veranstaltung ferngeblieben. Allen anderen gemein war die Aussage, dass jede Kommune im Umkreis von 2,5 km rund um eine Windenergieanlage am Erlös dieser Anlage beteiligt werden muss. Das regelt das Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Im Fall von Milte ist der Hauptprofiteur jeder der geplanten Anlagen die Stadt Warendorf. Solange die Anlagen laufen, fließen Millionen von Euro in die Stadtkasse – angesichts der finanziellen Situation der Kommunen in NRW dürften diese Einkünfte durchaus willkommen sein.
Natürlich würden auch die Milter Bürger von den WKA profitieren. Die Anwohner bekämen, je nachdem, wie weit sie von den Anlagen entfernt wohnen, bis zu 5.000 Euro pro Jahr als Entschädigung. Und sogar niedrigere Stromkosten seien im Bereich des Möglichen. Außer einem zögernden Lächeln seitens des Geschäftsführers der Warendorfer Energieversorgung WEV gab es dazu aber nichts Verbindliches. Die Entschädigungen für die Anrainer seien lächerlich im Vergleich zum Wertverlust ihrer Häuser, sagte Ulrike Pletzing in einem Statement. Die Tierärztin ist Anrainerin und Sprecherin der Interessengemeinschaft „Gemeinsam für den Beverstrang“. Die Infoveranstaltung käme zu spät. Man habe die Anwohner vor vollendete Tatsachen gestellt. Alle Bereiche rund um Milte seien im alten Regionalentwicklungsplan als Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen gewesen. Windenergie sei dort niemals vorgesehen gewesen. Nur durch den rechtsfreien Raum zwischen altem und neuem Regionalentwicklungsplan sei es jetzt möglich, „diese hässlichen Dinger in die Landschaft zu stellen“. Damit werde das Landschaftsbild und damit auch die Heimat vieler Milter zerstört. Pletzing bezweifelte, dass die Gutachten, die seitens der Projektierer erstellt wurden, die Einflüsse der Anlagen auf Flora und Fauna korrekt eingeschätzt hätten. Auch Rainer Wirtz, als Forstwirt oft genug mit der Thematik von Windenergie und ihrem Einfluss auf die Umwelt befasst, warnte vor übertriebenen Gewinnerwartungen. Ein einziges, in den Verträglichkeitsgutachten nicht berücksichtigtes Fledermausvorkommen könne die Rentabilität einer Anlage halbieren. Dann müsste sie nämlich nachts abgeschaltet werden. Klimaschutzmanager Paul Hartmann räumte ein, dass es in der Vergangenheit schon vorgekommen sei, dass Gutachter schlecht gearbeitet hätten. Auf die Frage, warum denn die Stadtwerke Münster, als eines der Unternehmen, die in Milte Anlagen planen, diese nicht in Münster bauten, erklärte man, dass Münster mit über 40 Anlagen schon alle verfügbaren Räume für WKA ausgereizt hätte: „Und jetzt sind wir halt auf der Suche nach weiteren „Weißflächen“ in Milte angekommen.“ Auch eine weitere Antwort auf eine Bürgerfrage machte deutlich, wie entschlossen die Projektierer sind, ihre Bauvorhaben durchzusetzen: Auf die Frage, warum denn ausgerechnet hier in Milte ganze 17 Anlagen im Schnellverfahren realisiert werden sollen, hieß es achselzuckend nur: „Weil wir es können!“

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