3. Mai 2024 Lokale Tradition profitiert von Vereinsauflösung Warendorfer Bogengemeinschaften erhalten 2500 Euro vom Verein "Verband Wohneigentum Warendorf"
3. Mai 2024 Gemeinsam für ein besseres Miteinander in der Emsstadt Fahrrad-Maitour vom „Runden Tisch“
3. Mai 2024 Chillen auf der Sonnenseite vom Emssee Neue Aufenthaltsfläche am Ufer wird ein weiteres Highlight für den Emsseepark
3. Mai 2024 Vom Hufbeschlag und dem Einsatz einer Feuerwehrfrau Beim Girls’ Day lernen Mädchen des Mariengymnasiums Berufe kennen, die als typisch männlich gelten
3. Mai 2024 Feierliche Überreichung der Zeugnisse Abschlussfeier für Absolventinnen und Absolventen der generalistischen Pflegeausbildung
3. Mai 2024 Prominente machen in der Sportschule die Seepferdchenwelle Münsters Polizeipräsidentin lobt das Engagement der Kreishandwerkerschaft und des Stadtsportverbandes
4. Mai 2024 «Let's Dance»: Eine Popängerin muss abtanzen Ein erstaunliches Comeback und ein tränenreicher Abschied - die neunte Runde bei der RTL-Tanzshow «Let's Dance» ist ein Abend voller Emotionen. Am Ende wird das Aus für Popsängerin Lulu verkündet.
3. Mai 2024 Rauchwolke durch Großbrand über Berlin - Anwohner gewarnt Dunkler Qualm am Himmel im Westen von Berlin: Feuer auf einem Firmengelände im Ortsteil Lichterfelde. Die Feuerwehr warnt vor Rauchgasen. Auch Schulen reagieren.
3. Mai 2024 Baerbock gibt Kulturgüter an Aborigine-Stamm zurück Rüstungskooperation, Klimawandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit stehen auf der politischen Agenda des Australien-Besuchs Baerbocks. Es geht aber auch noch um etwas anderes.
3. Mai 2024 Hunderte Einsätze nach Gewittern und heftigen Regenfällen Wasser in Kellern, auf Straßen, Blitzeinschläge, Zugausfälle: Vor allem im Westen und der Mitte des Landes sorgen Gewitter und Starkregen für Probleme. In Unterfranken stirbt ein Mann.
3. Mai 2024 Massenübelkeit an Bord von Condor-Jet Vom Urlaub in den Rettungswagen: Während eines Flugs von Mauritius nach Frankfurt klagen mehrere Passagiere über Unwohlsein - und werden nach der Landung behandelt. Der Auslöser ist noch unklar.
3. Mai 2024 Sternschnuppen am Maihimmel: Die Eta-Aquariiden kommen Bruchstücke des Halleyschen Kometen sind in den kommenden Tagen zu beobachten - wenn das Wetter passt. Ihren Höhepunkt haben die Aquariiden in der Nacht auf den 6. Mai.
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Mehr als 40 Jahre liegt der Mord an der Schülerin Frederike aus Niedersachsen zurück, ein Täter ist bis heute nicht dafür verurteilt. Einen Verdächtigen gibt es zwar seit Jahrzehnten, doch er wurde freigesprochen. Eine Gesetzesreform ermöglicht es, ihm auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal den Prozess zu machen. Die Neuregelung ist allerdings heftig umstritten und hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Frederikes Schwester richtete dabei über ihren Anwalt emotionale Worte an den Zweiten Senat.«Ihr Tod verjährt nicht in unserer Familiengeschichte», sagte der ehemalige Bundesanwalt Wolfram Schädler im Namen seiner Mandantin, die nicht nach Karlsruhe gekommen war. Jahrelang hatte Frederikes Vater für eine Reform der Strafprozessordnung gekämpft. Unter anderem stellte er eine Petition dafür ins Internet, die rund 180.000 Menschen unterschrieben. Der Kampf sei mit dem Tod ihres Vaters nicht vorbei, ließ Frederikes Schwester vortragen. Zeit schaffe keinen Frieden, der Schmerz werde nicht weniger. Die Familie hoffe auf Ruhe.Die Begründung der Vorsitzenden RichterinDoch so schmerzhaft die Tat für die Angehörigen des Opfers noch immer sei, so sehr sie die Öffentlichkeit nach wie vor bewege, müsse sie angesichts davon losgelöster verfassungsrechtlicher Fragen in den Hintergrund treten, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König. Denn das höchste deutsche Gericht will prüfen, ob die Neuregelung verfassungskonform ist. Es gehe um den Grundsatz im Grundgesetz, dass niemand wegen derselben Straftat mehrmals bestraft werden darf, erklärte König. Vor allem werde es darum gehen, ob das Verbot mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang abgewogen werden könne oder «abwägungs- und damit änderungsfest» sei. So müsse etwa geklärt werden, ob ein Freispruch von dem Grundsatz umfasst sei, erklärte Richterin Astrid Wallrabenstein. (Az. 2 BvR 900/22)Die Änderung der Strafprozessordnung (Paragraf 362) war Ende 2021 in Kraft getreten, beschlossen zu Zeiten der großen Koalition von Union und SPD im Bundestag. Vorher war es nur in wenigen Fällen möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen - etwa bei einem Geständnis.Regelung ist auf schwerste Verbrechen beschränktSeit der Reform geht das auch, wenn «neue Tatsachen oder Beweismittel» auftauchen. Die Regelung ist auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte beim Ausfertigen des Gesetzes angeregt, dieses wegen verfassungsrechtlicher Zweifel «einer erneuten parlamentarischen Prüfung und Beratung zu unterziehen». Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte nach dem Regierungswechsel im Bund dafür plädiert, es noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Sonst stünde jeder Freispruch unter Vorbehalt.Als Bevollmächtigte der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD erklärten die Strafrechtsprofessoren Michael Kubiciel und Elisa Hoven, die Neuregelung sei auf absolute Ausnahmen beschränkt. Hoven bezeichnete sie als «sehr restriktiv». Die neuen Beweise oder Tatsachen müssten besondere Relevanz haben, betonten die Fachleute. Nicht jedes Beweismittel führe zu einer Wiederaufnahme. Preis für die Betroffenen ist zu hochOb ein neuer Fakt für einen Schuldspruch reiche, lasse sich aber erst am Ende eines Prozesses sagen, nicht vorher, entgegnete Strafrechtler Erol Pohlreich als Bevollmächtigter der Fraktionen von Grünen und FDP - damals in der Opposition. Der Preis für die Betroffenen sei ein neuer Prozess, den sie schon einmal durchlaufen hätten, und womöglich ein Fehlurteil. «Dieser Preis ist zu hoch», betonte der Professor. Zugleich machte Pohlreich klar: «Das Gesetz wird auch Unschuldige umfassen. Und das nicht zu knapp.» Angesichts der damit verbundenen Folgen sei es besser, im Zweifel neun Schuldige davonkommen zu lassen als einen Unschuldigen noch einmal vor Gericht zu stellen.Dass der Grundsatz, jemanden nicht zweimal für dieselbe Tat bestrafen zu können, ins Grundgesetz geschrieben wurde, geht auch auf die Erfahrungen unter den Nationalsozialisten zurück. Im Zweiten Weltkrieg herrschte Willkür statt Rechtssicherheit. So war bei der Anhörung der Experten einige Male von einem «Bollwerk gegen staatlichen Machtmissbrauch» die Rede. Doch heute sei das Verhältnis zum Staat ein anderes, hielt Hoven dem entgegen. Er werde inzwischen eher als «Garant für gesellschaftlichen Frieden» angesehen.Im konkreten Fall FrederikeIm Fall Frederike wird ein Mann verdächtigt, 1981 die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle vergewaltigt und erstochen zu haben. Damals konnte ihm das nicht sicher nachgewiesen werden. Erst wurde er verurteilt, legte erfolgreich Revision ein und wurde 1983 letztendlich rechtskräftig aus Mangel an Beweisen freigesprochen.Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber doch der Täter sein. Im Februar 2022 wurde er erneut verhaftet, im August hätte am Landgericht Verden der Prozess beginnen sollen. Doch das Verfassungsgericht verfügte kurz zuvor die Freilassung des Mannes. Er kam aus der Untersuchungshaft und bleibt unter Auflagen auf freiem Fuß, bis der Senat über seine Verfassungsklage entschieden hat. Sein Rechtsanwalt Johann Schwenn nannte die Neuregelung vor Gericht verfassungswidrig. Die Menschen sollten nicht mit dem Risiko eines «falschen Freispruchs» leben. Sein Kollege Yves Georg sprach von der Gefahr, das Gewaltmonopol des Staates könnte angezweifelt werden.Höchst komplexe AbwägungWie höchst komplex die Abwägung juristischer Aspekte ist, machte die Verhandlung deutlich, die sich über sechs Stunden zog. So ging es unter anderem darum, ob Gerechtigkeit dabei ein geeignetes Mittel sein kann, ob jemand im Laufe der Zeit auch immer wieder angeklagt werden könnte - und inwiefern das realistisch erscheint. Die Sachverständige Prof. Tatjana Hörnle vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht wies unter anderem darauf hin, dass es in vielen Ländern Regeln zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Angeklagter gebe - teils mit präziserem Wortlaut. Just am Mittwoch wurde beispielsweise in England ein Mann wegen Mordes verurteilt - rund 30 Jahre nach einem Freispruch. Bis der Senat sämtliche Argumente abgewogen hat und eine Entscheidung in der Sache trifft, dürften erfahrungsgemäß Monate vergehen. Bildnachweis: © Uli Deck/dpaCopyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten